Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Wir beraten Sie bei allen Fragen des Erbrechts mit einem besonderen Schwerpunkt auf Nachfolgeberatung für Privatpersonen und Unternehmer.
Lösungen im Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Vor Eintritt eines Erbfalls beraten wir Sie dazu, wie Sie Ihre Vermögensnachfolge optimal gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich verwirklichen. Dabei legen wir besonderen Wert auf klare Erbfolgeregelungen, die Ihre Hinterbliebenen absichern und späteren Streitigkeiten vorbeugen.
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer zur steueroptimierten Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende Generation. Für Unternehmer stimmen wir erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche, erbschaftsteuerliche und ertragsteuerliche Aspekte rechtssicher aufeinander ab. Bei Unternehmensnachfolgen erstellen wir erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern nachhaltige Konzepte zur Überführung und Erhaltung Ihres Unternehmens.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge steuergünstig Immobilien übertragen können. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir frühzeitig individuelle Konzepte, um steuerliche Vorteile zu nutzen und die Belastung durch Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren. Dabei profitieren Sie von unserer engen Zusammenarbeit mit lokalen Steuerberatern und Notariaten.
Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Rahmen gerichtlicher Erbscheinverfahren und Erbschaftsstreitigkeiten. Zudem unterstützen wir Sie bei Erbauseinandersetzungen, sowie der Durchsetzung und Abwehr sämtlicher erbrechtlicher Ansprüche, insbesondere von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass im Bedarfsfall Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten von einer Vertrauensperson wahrgenommen werden können.
